Altersvorsorgedepot 2027: Was die geplante ETF-Rente bringen könnte – ein faktenbasierter Ausblick

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Altersvorsorgedepot 2027: Was die geplante ETF-Rente bringen könnte – ein faktenbasierter Ausblick

Wichtiger Hinweis: Beim Altersvorsorgedepot (AVD) handelt es sich um ein politisches Reformmodell, über das noch nicht abschließend entschieden wurde. Die folgenden Informationen basieren auf öffentlich diskutierten Entwürfen, dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sowie Modellrechnungen (z. B. Finanzfluss-Rechner). Alle Aussagen zu konkreten Förderbeträgen, Startterminen oder Regelungen sind als geplant bzw. diskutiert zu verstehen und können sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ändern.

Stand: Juli 2026 • Quellen: Diskussionsentwürfe BMF, Fachmedien, Finanzfluss Altersvorsorgedepot-Rechner

Das Wichtigste in Kürze (Planungsstand)

  • Ziel: Einführung eines staatlich geförderten, ETF-basierten Vorsorgeprodukts als langfristiger Riester-Nachfolger.
  • Start: Frühestens ab 2027 geplant – ein konkretes Datum steht noch nicht fest.
  • Förderidee: Staatliche Zulagen und Steuervorteile sollen die private Altersvorsorge attraktiver machen. Diskutiert werden u. a. eine beitragsproportionale Grundzulage und eine Kinderzulage.
  • Anlage: Vorgesehen sind kostengünstige, breit gestreute Aktien-ETFs – ohne Beitragsgarantie.
  • Flexibilität: Angestrebt werden ein möglicher Auszahlplan und eine Vererbbarkeit des Restkapitals.

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Mögliche Förderung: Was die Modelle vorschlagen

In den vorliegenden Konzeptpapieren und Simulationen wird ein beitragsproportionales Zulagensystem skizziert, das sich an der Höhe des Eigenbeitrags orientiert. Die genannten Zahlen sind Modellrechnungen, keine beschlossenen Sätze.

Grundzulage (Modell)

50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf den Beitrag zwischen 360 € und 1.800 €. Maximalwert im Modell: 540 € jährlich.

Kinderzulage (Modell)

Eine 1:1-Bezuschussung des Eigenbeitrags pro Kind bis zu einem Höchstbetrag von 300 € wird diskutiert.

Berufseinsteigerbonus

Ein einmaliger Bonus von 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag ist im Gespräch.

📋 Modellhafte Förderübersicht (keine Garantie)

  • Max. Grundzulage: 540 € (bei 1.800 € Eigenbeitrag)
  • Kinderzulage pro Kind: bis zu 300 €
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €

Alle Beträge sind Diskussionsstand und können vom finalen Gesetz abweichen.

Voraussichtlicher Steuervorteil

Wie bei Riester ist ein Sonderausgabenabzug der Eigenbeiträge und Zulagen bis zu einem Höchstbetrag (derzeit diskutiert: 2.100 €) geplant. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch, ob der Steuerabzug oder die Zulagen vorteilhafter sind.

📊 Beispielhafte Simulation (Single, 45.000 € brutto)

Eigenbeitrag 1.800 € + angenommene 540 € Zulage. Bei einem Sonderausgabenabzug von 2.100 € und 30 % Grenzsteuersatz könnte eine Steuererstattung von rund 630 € fließen. Effektive Anlage: 1.800 € + 540 € + 630 € = 2.970 €.

Simulation – keine verbindliche Steuerzusage.

Langfrist-Perspektive: Modellhafte Kapitalentwicklung

Wichtig: Die folgenden Zahlen sind vereinfachte Beispielrechnungen auf Basis der diskutierten Förderdaten. Sie dienen ausschließlich der Veranschaulichung möglicher Größeneffekte und sind keine Prognose. Annahmen: 30 Jahre Anlagehorizont, 6 % nominale ETF-Rendite p. a., Steuererstattung wieder angelegt.

Single, 30 Jahre (simuliert)

  • Eigenbeitrag: 1.800 € p. a.
  • Zulage: 540 €
  • Steuererstattung: ca. 630 €
  • Gesamtanlage: 2.970 € p. a.
  • Simuliertes Endkapital: ca. 320.000 €

Ohne Förderung läge das Kapital bei gleichem Nettoaufwand bei rund 210.000 €.

Familie, 2 Kinder (simuliert)

  • Eigenbeitrag: 1.800 € p. a.
  • Zulagen: 540 € + 2× 300 €
  • Steuererstattung: ca. 630 €
  • Gesamtanlage: 3.570 € p. a.
  • Simuliertes Endkapital: ca. 384.000 €

Ohne Förderung: ca. 220.000 €.

⚠️ Kapitalmärkte unterliegen Schwankungen. Vergangene Renditen sind keine Garantie für zukünftige Entwicklungen. Die tatsächliche Förderung hängt vom finalen Gesetz ab.

Auszahlphase: Mehr Flexibilität als Riester?

Nach den vorliegenden Entwürfen soll das angesparte Kapital nicht zwingend verrentet werden. Ein lebenslanger Auszahlplan könnte möglich sein. Zudem ist vorgesehen, dass nicht verbrauchtes Restkapital vererbbar ist. Die Auszahlungen unterlägen dann der nachgelagerten Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.

Einordnung: Reformmodell vs. Riester vs. eigenes Depot

Altersvorsorgedepot (geplant)

  • Förderung über Zulagen + Steuerabzug
  • 100 % ETFs, keine Garantie
  • Vererbbarkeit angestrebt
  • Kein Mindesteigenbeitrag (diskutiert)
  • Flexible Auszahlung möglich

Riester (Bestand)

  • Fixe Zulagen + Steuerabzug
  • Überwiegend Garantieprodukte
  • Nicht vererbbar, Verrentungszwang
  • Mindesteigenbeitrag (3 % des Brutto)
  • Hohe Kosten möglich

Eigenes ETF-Depot

  • Keine Förderung, voll flexibel
  • Freie ETF-Auswahl
  • Vererbbar
  • Abgeltungsteuer auf Gewinne
  • Keine Zulagen oder Steuerstundung

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Häufige Fragen zum geplanten Altersvorsorgedepot

Ist das Altersvorsorgedepot schon beschlossen?

Nein, es handelt sich um ein Reformvorhaben. Die finalen Regelungen werden frühestens mit Verabschiedung des Gesetzes feststehen.

Wann genau startet das Altersvorsorgedepot?

Derzeit wird ein Start ab 2027 angestrebt. Ein verbindliches Datum gibt es noch nicht.

Sind die Förderbeträge von 540 € Grundzulage garantiert?

Nein, diese Zahlen entstammen Modellrechnungen. Die tatsächliche Höhe der Zulagen wird erst mit dem Gesetz festgelegt.

Kann ich meinen Riester-Vertrag später übertragen?

Eine Übertragung von Riester-Guthaben in das neue System ist politisch gewünscht, aber noch nicht gesetzlich geregelt.

Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?

Nach den vorliegenden Entwürfen soll nicht verbrauchtes Kapital vererbt werden können – eine finale Garantie gibt es dafür nicht.

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